Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von OnGravel Cycling

Stand: Januar 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen von OnGravel Cycling

Wir freuen uns, dass du dich für eine Reise von OnGravel Cycling interessierst und danken dir für dein Vertrauen. Mit der Bestätigung deiner Anmeldung kommt zwischen dir und OnGravel Cycling ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» von OnGravel Cycling bilden zusammen mit dem Reiseprogramm oder Eventbeschrieb einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dir und OnGravel Cycling. Einen weiteren Bestandteil bilden die «Anforderungen» bezüglich deiner Kondition und Fahrkenntnisse, definiert durch das Level der jeweiligen Veranstaltung. Wir als Veranstalter möchten hiermit auf unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten aufmerksam machen, auf dass unsere Reisen auch im «Kleingedruckten» nur positive Erinnerungen hinterlassen.

1. Anmeldung
Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl bei den meisten Veranstaltungen beschränkt ist. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir eine telefonische oder persönliche Zusage oder das Buchungsformular über unsere Website erhalten haben. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen von uns eine Bestätigung mit den Zahlungsinformationen. Beachte die Anmeldefrist der einzelnen Reisen. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben werden und können nach Rechnungsstellung nicht mehr gewährt werden.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass gesundheitlich keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den Aktivitäten bestehen und dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.
Bei Veranstaltungen durch Vertragspartner von OnGravel Cycling (z.B. Fahrtechniktraining) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

2. Bezahlung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen unsere Bestätigung mit den entsprechenden Zahlungsinformationen.
Für unsere Events und Overnighter ist der Gesamtbetrag innert 10 Tagen zu bezahlen.
Für unsere Expeditionen beträgt die Anzahlung CHF 600.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Abreisedatum fällig. Meldet sich eine Person weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn an, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

3. Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass OnGravel Cycling die auf der Webseite aufgeführten Preise erhöhen muss (z.B. Tarifänderungen der Transportunternehmen, Treibstoffzuschlag, Kleingruppenzuschlag, usw.). Preisänderungen werden mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bekannt gegeben. Liegt der neue Arrangementpreis mehr als 10 % über dem ursprünglichen, hast du das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos von der Reise zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Trifft innert dieser Frist keine Mitteilung über einen Rücktritt bei uns ein, gilt die Preisänderung durch den Teilnehmer als genehmigt.

4. Mindestteilnehmerzahl
Für die kostendeckende Durchführung der Reisen brauchen wir eine Mindestanzahl TeilnehmerInnen. Diese ist jeweils bei der jeweiligen Veranstaltung auf der Webseite unter «Teilnehmerzahl» aufgeführt. Wenn sich weniger Personen als die Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben, werden, je nach Ermessen von OnGravel Cycling, ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben (bis maximal 10% des Gesamtpreises), oder die Veranstaltung abgesagt.

5. Einzelzimmerzuschlag
Wer ein Einzelzimmer ausdrücklich wünscht, muss dies, sofern beim jeweiligen Abenteuer als Option verfügbar, bei der Buchung angeben (nachträglich nicht mehr möglich) und bezahlt den vollen Zuschlag. Einzelzimmer vorbehältlich Verfügbarkeit. In kleinen oder einfachen Unterkünften können Einzelzimmer nicht in jedem Fall garantiert werden.

6. Annullationsbedingungen
6.1. Annullation durch den/die Kunden/-in
Die Teilnehmer können jederzeit von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Die Stornierung (Annullation) muss schriftlich oder elektronisch (Brief oder E-Mail) an OnGravel Cycling erfolgen. Tritt ein Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann OnGravel Cycling Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Massgeblich für die Höhe der Rückerstattung ist der Eingang der Annulation bei uns. Wird der stornierte Teilnehmerplatz von dem Teilnehmer sofort mit einem anderen geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe der pauschalen Rückerstattung vom Gesamtpreis wie folgt:

Rückerstattung des Gesamtpreises für Expeditionen (mehrtägige/-wöchige Reisen)
Abmeldung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollumfängliche Rückerstattung.
Abmeldung 89 bis 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 75%.
Abmeldung 49 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 50%.
Abmeldung 29 bis 08 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 25%.
Abmeldung 07 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Rückerstattung.

Rückerstattung des Gesamtpreises für Overnighter (Wochenende/Kurztouren)
Abmeldung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollumfängliche Rückerstattung.
Abmeldung 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 50%.
Abmeldung 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 20%.
Abmeldung 14 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Rückerstattung.

Rückerstattung des Gesamtpreises für Events (Eintagesveranstaltungen)
Abmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollumfängliche Rückerstattung.
Abmeldung 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 50%.
Abmeldung 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 25%.
Abmeldung 7 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn Rückerstattung 10%.

Als Stichtag gilt jeweils der Poststempel der schriftlichen Annullation resp. das Eingangsdatum der Annulation per E-Mail. Jede/r TeilnehmerIn, der/die sich zur Abreise oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet der OnGravel Cycling 100 % des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.

7. Annullierung durch OnGravel Cycling
OnGravel Cycling behält sich vor, eine Tour aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.

Wird die Mindestanzahl an TeilnehmerInnen nicht erreicht, liegt es im Ermessen der OnGravel Cycling, die Tour abzusagen. Die Mindestanzahl ist auf der Webseite bei der jeweiligen Veranstaltung unter «Teilnehmerzahl» aufgeführt. In diesem Fall wird den TeilnehmerInnen der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet.

8. Programmänderung und Abbruch der Tour
OnGravel Cycling behält sich vor, die Tour jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 7 vorstehend.

9. Änderung der Unterkunft aufgrund Corona-Verordnungen
Die geplante Unterkunft der jeweiligen Veranstaltung ist vorbehaltlich der örtlichen Corona-Verordnungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung zu verstehen.

Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Beherbergungsbetriebe aufgrund eines Beherbergungsverbots etc. geschlossen bleiben müssen, behalten wir uns vor, die Unterkunft entsprechend den geltenden Bestimmungen anzupassen und ggf. ein Biwak mit eigenem Zelt als Unterkunft zu wählen. In diesem Fall steht es dem Teilnehmer frei, von der gebuchten Veranstaltung zurückzutreten und der einbezahlte Betrag wird vollumfänglich rückerstattet.

10. Versicherung
Eine allfällige Versicherung des Materials ist Sache der TeilnehmerInnen. Die TeilnehmerInnen bestätigen mit dem Vertragsabschluss, dass sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dadurch können allfällige Schäden der TeilnehmerInnen gegenüber anderen TeilnehmerInnen und Dritten abgedeckt werden.

11. Haftung
11.1. Allgemein
OnGravel Cycling haftet gegenüber den TeilnehmerInnen für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Reisedienstleistung zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeschriebs sowie für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Dazu gehören Beförderungsunternehmer, Hotels usw.

OnGravel Cycling haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne sein Verschulden durch unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände oder durch eigenes Verhalten der TeilnehmerInnen verursacht worden sind.

11.2. Haftungsausschluss
OnGravel Cycling haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
– Versäumnisse des/der Teilnehmers/in;
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
– höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches OnGravel Cycling oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
OnGravel Cycling haftet somit namentlich nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Überschwemmungen, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, Flugplanänderungen oder kurzfristige Flugannullationen zurückzuführen sind. Auch für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. entsteht kein Haftungsanspruch.

11.3. Transportschäden und Diebstahl von (Miet-)Bikes
OnGravel Cycling haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff, Auto, Bus usw.) entstandene Schäden am Fahrrad der TeilnehmerInnen; ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads während der Veranstaltung. Insbesondere haftet der/die TeilnehmerIn auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei OnGravel Cycling geliehenen Mietbikes. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

11.4. Vermittelte Angebote und lokale Veranstalter
Bei Buchungen, Angeboten sowie Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht durch OnGravel Cycling getätigt wurden, übernimmt OnGravel Cycling keine Haftung.

11.5. Helmpflicht und erhöhtes Unfallrisiko
Auf allen Biketouren (inkl. Tageskurse, Kurztouren/Overnighter und Expeditionen) ist das Tragen eines geprüften Bikehelms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger Bike-Bekleidung inkl. Bike-Handschuhen empfohlen. Wer unzweckmässig gekleidet oder mit mangelhaftem Material erscheint, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Diesfalls besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der eingezahlten Veranstaltungskosten.

Gravel-Bike-Fahren ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder TeilnehmerIn ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der jeweilig landesüblichen Strassenverkehrsordnung vorausgesetzt. Im Weiteren haftet OnGravel Cycling wie auch die Reiseleitung nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen unserer Mietbikes) – da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.

11.6. Unfallrisiko E-Bikes
Das Fahren mit einem E-Bike birgt ein höheres Unfallrisiko als mit einem normalen Bike. Aufgrund des Elektromotors ist die erreichbare Geschwindigkeit mit einem E-Bike höher als mit einem normalen, manuell angetriebenen Bike. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. OnGravel Cycling lehnt jegliche Haftung ab für Sach- oder Personenschäden, verursacht durch einen Unfall.

11.7. Haftpflicht des Reisenden
Für Schäden, die ReiseteilnehmerInnen im In- und Ausland verursachen, wird jegliche Haftung durch die OnGravel Cycling abgelehnt.

11.8. Medizinische Betreuung
Die meisten unserer Reisen führen in abgelegene Gebiete mit wenig medizinischer Infrastruktur. Die ReiseleiterInnen der OnGravel Cycling sind medizinisch nicht speziell ausgebildet, sie verfügen lediglich über allgemeines «Erste-Hilfe-Wissen». Die Teilnahme an unseren Reisen, Touren und Tagesanlässen erfolgt daher immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

12. Bild- und Tonmaterial
Die TeilnehmerInnen erteilen OnGravel Cycling grundsätzlich die Erlaubnis, Bild- und Videomaterial, welches am Tag der Tour/Events oder des Fahrtechnikkurses von Leitern und TeilnehmerInnen aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken zu verwenden; insbesondere für Printprodukte, auf Webseiten, in Bildergalerien und auf Social-Media-Kanälen. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Den TeilnehmerInnen kommt für die Verwendung des Bild- und Tonmaterials kein Anspruch auf eine Entschädigung zu.
Falls TeilnehmerInnen wünschen, nicht auf den obgenannten Kanälen abgebildet zu werden, besteht die Möglichkeit, einer entsprechenden vorgängigen Mitteilung an OnGravel Cycling.

13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns nur im notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden diese verkauft (Ausnahme Geschäftsübergabe) oder aus anderen Gründen ohne das Einverständnis der TeilnehmerInnen an Dritte weitergegeben. Den TeilnehmerInnen steht ein jederzeitiges Recht zu, sich über ihre eigenen bei der OnGravel Cycling vorhandenen Daten zu erkundigen.

14. Anwendbares Recht
Für die Beurteilung der sich aus diesem Vertrag ergebenden rechtlichen Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Aargau.